AGB für Prüf- und Zertifizierungsleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Prüf- und Zertifizierungsleistungen zwischen der DPZI – Deutsches Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH (nachfolgend „DPZI") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DPZI hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von DPZI oder durch die Erbringung der Leistung zustande.
(2) Angebote von DPZI sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Prüf- und Zertifizierungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von DPZI.
(2) DPZI ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, DPZI alle zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Produktmuster rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, DPZI wahrheitsgemäß und vollständig über alle für die Prüfung relevanten Umstände zu informieren.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Prüfung überlassenen Produkte repräsentativ für die Serienproduktion sind.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass das zu prüfende Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und verkehrsfähig ist.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von DPZI bzw. nach individueller Vereinbarung.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist DPZI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(1) Die Prüfung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Anwendung wissenschaftlich fundierter Prüfmethoden.
(2) DPZI ist berechtigt, die Prüfmethoden im Rahmen des vereinbarten Prüfumfangs nach eigenem fachlichen Ermessen festzulegen.
(3) Die zur Prüfung überlassenen Produktmuster werden nach Abschluss der Prüfung vernichtet oder nach Absprache zurückgesandt. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
(1) DPZI erstellt nach Abschluss der Prüfung einen schriftlichen Prüfbericht über die Prüfungsergebnisse.
(2) Bei bestandener Prüfung ist DPZI berechtigt, ein Prüfsiegel/Zertifikat zu erteilen. Die Nutzung des Prüfsiegels richtet sich nach den gesonderten Nutzungsbedingungen.
(3) Das Prüfsiegel/Zertifikat ist nur für das geprüfte Produkt gültig. Änderungen am Produkt können zum Erlöschen der Zertifizierung führen.
(4) DPZI behält sich vor, Nachprüfungen durchzuführen, um die fortdauernde Einhaltung der Prüfkriterien zu überprüfen.
(1) Das Prüfsiegel darf nur für zertifizierte Produkte verwendet werden und ausschließlich in der von DPZI vorgegebenen Form.
(2) Die Nutzung des Prüfsiegels ist nicht übertragbar und erlischt mit Ablauf der Gültigkeitsdauer oder bei Widerruf der Zertifizierung.
(3) DPZI ist berechtigt, die Zertifizierung jederzeit zu widerrufen, wenn:
(1) DPZI verpflichtet sich, alle im Rahmen der Prüfung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die:
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von DPZI.
(1) DPZI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DPZI oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DPZI beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet DPZI nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand dieser AGB: Februar 2025